Veröffentlicht: 2022-12-30

Die Bedeutung von monstra in der römischen Rechtstradition

Antonio Villanueva Martínez Logo ORCID
Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2022.23.04

Abstract

Der Ausgangspunkt für das Verständnis des Begriffs monstra im römischen Recht ist eine etymologische Analyse von Begriffen wie prodigia, promonstra. Die Entwicklung des letztgenannten Begriffs führte zum Verschwinden der Vorsilbe prod-, die die Erwartung bezeichnete. Monstra wurden so zur Verwirklichung eines Wunders, d. h. eines von den Göttern vorhergesagten Ereignisses, das auch eine Warnung und die Notwendigkeit darstellte, eine Monstrosität rituell zu opfern, um die pax deorum wiederherzustellen. Im römischen Recht hingegen bezeichnete der Begriff monstra jedes Wesen oder Verhalten, das gegen das Naturrecht und damit gegen das Zivilrecht verstieß. Dies erweiterte die Wahrnehmung des Begriffs, der ursprünglich sowohl eine präzisere religiöse als auch eine juristische Bedeutung hatte.

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Zitierregeln

Martínez, A. V. (2022). Die Bedeutung von monstra in der römischen Rechtstradition. Z Dziejów Prawa, 15, 11–25. https://doi.org/10.31261/ZDP.2022.23.04

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Bd. 15 (2022)
Veröffentlicht: 2024-01-12


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

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