Sprache:
EN
| Veröffentlichungsdatum:
30-12-2022
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Abstract
| S. 11-25
Der Ausgangspunkt für das Verständnis des Begriffs monstra im römischen Recht ist eine etymologische Analyse von Begriffen wie prodigia, promonstra. Die Entwicklung des letztgenannten Begriffs führte zum Verschwinden der Vorsilbe prod-, die die Erwartung bezeichnete. Monstra wurden so zur Verwirklichung eines Wunders, d. h. eines von den Göttern vorhergesagten Ereignisses, das auch eine Warnung und die Notwendigkeit darstellte, eine Monstrosität rituell zu opfern, um die pax deorum wiederherzustellen. Im römischen Recht hingegen bezeichnete der Begriff monstra jedes Wesen oder Verhalten, das gegen das Naturrecht und damit gegen das Zivilrecht verstieß. Dies erweiterte die Wahrnehmung des Begriffs, der ursprünglich sowohl eine präzisere religiöse als auch eine juristische Bedeutung hatte.
Sprache:
EN
| Veröffentlichungsdatum:
30-12-2022
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Abstract
| S. 27-47
Den mittelalterlichen Juristen gelang es, die ersten Versuche zu unternehmen, die es dann ermöglichten die Schuldgrade wie folgt zu ordnen: dolus – culpa – casus. Das römische Recht behandelte Fälle von unbeabsichtigten Straftaten in einer beschreibenden Weise. Im Falle des Totschlags wurde eine Waffe beschrieben, die jemandem aus der Hand gerutscht war und den Tod verursacht hatte. Eine Regelung dieser Art war bereits im Zwölftafelgesetz enthalten. Der Topos von einer Waffe, die die einem Menschen von selbst aus der Hand gleitet, wurde auch von frühchristlichen Schriftstellern verwendet. Von dort fand er seinen Weg in die mittelalterlichen Kompilationen des kanonischen Rechts.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
30-12-2022
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Abstract
| S. 49-60
In der Zwischenkriegszeit (1918—1939) ließ sich eine intensive Entwicklung der polnischen Universitäten beobachten, die mit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit Polens ihre Blütezeit erlebten. Leider verfügten die Jurastudenten der Universität Warschau zunächst über kein geeignetes Lehrbuch für das römische Recht. Deshalb spielten die in den 1920er Jahren erschienenen Skripten und Repetitorien eine wichtige Rolle im Unterricht. Besondere Aufmerksamkeit gilt einem anonymen Repetitorium für das römische Recht, das 1924 und 1925 in Warschau herausgegeben wurde und ausschließlich mit den Initialen J.L. unterzeichnet ist. Die Identität des Autors konnte nie festgestellt werden und einige Zeit lang war das anonyme Repetitorium die einzige Lernhilfe für die Warschauer Jurastudenten. Zweifellos konnten Repetitorien zweckmäßige Lehrbücher nicht ersetzen. Im Hinblick darauf, dass man jahrelang ohne entsprechendes Lehrwerk auskommen musste, stellt sich allerdings die Frage nach der tatsächlichen Rolle der Repetitorien als Lehrmaterialien in der Zwischenkriegszeit.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
30-12-2022
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Abstract
| S. 61-72
Die Kriminalität in Polen des 20. Jahrhunderts stellt ein äußerst interessantes Thema dar. Der Zweite Weltkrieg und die Zeit des Kommunismus führten zu einer tiefgreifenden Transformation der polnischen Gesellschaft, was sich auch auf die Kriminalität im weiteren Sinne (kriminelle und politische Straftaten) auswirkte. Bei der Erforschung der Kriminalitätsgeschichte des 20. Jahrhunderts wird auf viele wichtige Probleme im Zusammenhang mit rechtlichen Beschränkungen gestoßen, wie etwa im Hinblick auf Zugang zu den Quellen bzw. deren Erhaltungszustand. Dennoch scheint es, dass die historische Kriminalitätsforschung dazu beitragen kann, das Wissen über die polnische Gesellschaft des 20. Jahrhunderts zu vertiefen.