Veröffentlicht: 2020-07-10

Rolle der Judikative in der Bewachung des Gerechtigkeitsprinzips Gerichtszuständigkeiten bei der Rechtsgestaltung am Beispiel von der Entscheidung des Reichsgerichts vom 28.11.1923 und Theorie von Erich Kaufmann

Jerzy W. Ochmański Logo ORCID
Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2020.20.17

Abstract

Heutzutage scheint es offensichtlich zu sein, dass zwischen der Legislative und Exekutive starke politische Verbindungen bestehen. Wenn es aber zur Durchsetzung der Tyrannei der parlamentarischen Mehrheit kommt, muss die Regierung de facto das Attribut der vielleicht auch relativen Unabhängigkeit von der „Parteispitze“ entbehren. Der politische Wille, der dem Volk entspringt, wird verzerrt: das Parlament und die Regierung verfolgen ihre eige- nen Ziele, losgelöst nicht nur von dem abstrakt denkbaren, öffentlichen Interesse, sondern auch von den in der Verfassung festgelegten Ordnungsprinzipien. Die korrigierende Funktion für die Exekutive und Legislative muss daher naturgemäß durch die Judikative übernommen werden. Das richterliche Prüfungsrecht von Gesetzen kam in der Entscheidung des Reichsgerichts vom 28.11.1923 zum Vorschein. Die theoretische Begründung der richterlichen und gerichtlichen Ge- walt stammte von Erich Kaufmann.

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Ochmański, J. W. (2020). Rolle der Judikative in der Bewachung des Gerechtigkeitsprinzips Gerichtszuständigkeiten bei der Rechtsgestaltung am Beispiel von der Entscheidung des Reichsgerichts vom 28.11.1923 und Theorie von Erich Kaufmann. Z Dziejów Prawa, 13, 225—240. https://doi.org/10.31261/ZDP.2020.20.17

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Bd. 13 (2020)
Veröffentlicht: 2021-08-11


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

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