https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.10
Wahlrechte sind aktiv oder passiv; sie bedeuten das Recht zu wählen und gewählt zu werden. In der Republik beider Nationen war das Recht auf „freie Wahl“ des Königs eines der grundlegenden Prinzipien im politischen System. Verstanden wurde es als das Recht auf die Wahl viritim, was bedeutete, dass jeder Adlige seine Stimme abgeben konnte. Dies galt als der größte Erfolg der Adelsnation in der Republik. Das passive Wahlrecht war kein Gegen- stand weiterer Überlegungen in der damaligen Publizistik und im öffentlichen Leben. Dieser As- pekt muss unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Articuli Henriciani und Pacta conventa erforscht werden.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16