https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.11
In den Jahren 1644—1655 erschienen an der Juristischen Fakultät der Vil- niuser Akademie einige Publikationen von dort tätigen Professoren und promovierten Doktoren beiderlei Rechts (utriusque iuris). Ein Teil davon betraf das römische Recht. In der Dissertation von Benedicto de Soxo Claves juris sind zahlreiche romanistische Motive zu finden. Der Rektor
der Vilniuser Akademie diskutierte Begriffe, Redewendungen und Prinzipien, die im römischen Recht verankert sind. Auch Überlegungen über Rechtsquellen, deren Auslegung oder Rechtswis- senschaften hatten ihre romanische Wurzeln.
Aaron Alexander Olizarowski, Professor an der Juristischen Fakultät der Vilniuser Aka- demie, bezog sich mehrmals in seinem 1651 in Danzig veröffentlichten Werk De politica homi- num societate auf das römische Recht. Die meisten romanistischen Themen wurden im ersten Buch — De Domo — bei der Erörterung von Fragen, die mit der Ehe und Familie verbunden waren, gefunden.
Im Jahr 1650 schrieb Jan Marquarta seine Dissertation zum römischen Recht mit dem Titel De damno injuriae, die in den Jahren 1644—1655 an der Vilniuser Akademie die einzige Disser- tation zu diesem Thema war. Obwohl das Werk Schäden und Schadensersatzhaftung betrifft, prä- sentierte sein Autor zusätzlich die historische Entwicklung der Rechtsquellen im antiken Rom. Der Inhalt und die Struktur der Dissertation zeugen von der guten romanistischen Vorbereitung ihres Verfassers.
Die Arbeiten, die sich inhaltlich auf das römische Recht beziehen und in der Anfangsperiode der Tätigkeit der Juristischen Fakultät der Vilniuser Akademie erschienen, zeugen von seiner wichtigen Rolle in der Wissenschaft und im Lehren im universitären Jurastudium.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16