Veröffentlicht: 2020-04-16

Pflichten der Käufer von Krongütern im Gesetz des Vierjährigen Sejms von 1792

Krzysztof Goźdź-Roszkowski Logo ORCID
Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.14

Abstract

Der Verkauf von Krongütern, der am Vierjährigen Sejm gefordert wurde, wurde im Gesetz vom 26. April 1792 geregelt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es eher um die Interessen der Käufer als um die der Republik Polen ging. Aus der Sicht der Finanzinter- essen des Staates ist die Beurteilung des Gesetzes ungünstig. Das Gesetz wurde nicht umgesetzt. Nach den Teilungen wurden die Krongüter, die öffentliche Güter blieben, durch die Finanzbehör- den unterschiedlich ausgenutzt.

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Goźdź-Roszkowski, K. (2020). Pflichten der Käufer von Krongütern im Gesetz des Vierjährigen Sejms von 1792. Z Dziejów Prawa, 12, 227–239. https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.14

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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

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