https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.14
Der Verkauf von Krongütern, der am Vierjährigen Sejm gefordert wurde, wurde im Gesetz vom 26. April 1792 geregelt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es eher um die Interessen der Käufer als um die der Republik Polen ging. Aus der Sicht der Finanzinter- essen des Staates ist die Beurteilung des Gesetzes ungünstig. Das Gesetz wurde nicht umgesetzt. Nach den Teilungen wurden die Krongüter, die öffentliche Güter blieben, durch die Finanzbehör- den unterschiedlich ausgenutzt.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16