https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.24
Die Krise der parlamentarischen Demokratie in der Weimarer Republik er- reichte im Jahre 1932 ihren Höhepunkt. Die nachfolgenden Regierungen, insbesondere diese von Brüning und von von Papen, ergriffen Maßnahmen, die darauf abzielten, die Exekutive von der Regierung des Parlaments unabhängig zu machen. Ihre Tätigkeit wurde durch die Politik des Reichspräsidenten Hindenburg unterstützt. Theoretisch gesehen sollte dieses Bündnis die starke Regierung der Exekutive sicherstellen und die politische Überlegenheit konservativer Kräfte fes- tigen. Das Instrument dieser Aktivitäten war Art. 48 der Verfassung, laut dem Hindenburg unter Umgehung des Parlaments außerordentliche Verordnungen erlassen konnte. Die Konservativen wurden auch von Vertretern der Rechtswissenschaft unterstützt, die in Art. 48 ein wirksames Instrument der Diktaturregierung sahen.
Die Opposition war relativ schwach, mehr noch: in der Unterstützung der konservativen Regierungen erkannte sie einen politischen Nutzen. Die Konservativen kämpften mit den Nazis um die Macht, die zeitweise gegen die Linke vereinigt waren.
Der Konflikt des Reiches mit Preußen, der mit dem Urteil vom 25. Oktober 1932 endete,
war ein Inbegriff dieses Prozesses. Er strebte die Unterordnung Preußens unter das Reich an und stützte sich auf eine Politik, in der vollendete Tatsachen angewendet wurden und die durch verfassungswidrige normative Akte begründet war. Das Verfahren vor dem Obersten Gerichts- hof deckte gleichzeitig die politischen Haltungen von Vertretern der Rechtswissenschaft auf. Eine Gruppe konservativer Professoren legitimierte ohne Widerstand die in Preußen eingeführterechtswidrige Ordnung.
Der Bruch der Demokratie in Preußen eröffnete Adolf Hitler den Weg zur Diktatur. In den meisten Fällen begannen die Vertreter der Rechtswissenschaft die neue Ordnung gegen die Tra- dition und Werte der Rechtsstaatlichkeit zu legitimieren.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16