https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.31
Um den Ausgleich von Haushalten der Verbände der Territorialverwaltun- gen im Polen der Zwischenkriegszeit zu gewährleisten, mussten mehrmals zusätzliche Einnah- mequellen geschaffen werden, die im Gesetz über die vorübergehende Regulierung der Kom- munalfinanzen vom 11. August 1923 (das bis 1946 in Kraft war) nicht vorgesehen waren. Dazu gehörte u.a. eine eigenständige Ausgleichssteuer für ländliche Gemeinden, die in ihrer ursprüng- lichen Form erst im Jahre 1924 und nur im Bereich des ehemaligen russischen Teilungsgebietes gültig war. Die spätere Gesetzgebung verlängerte systematisch die Zeitspanne, in der ländliche Gemeinden (ab 1931 bereits im ganzen Land) eine eigenständige Ausgleichssteuer erheben konn- ten. Es stellte sich heraus, dass diese — in der Absicht des Gesetzgebers — vorübergehende Steuer bis zum Ende des Polens der Zwischenkriegszeit bestand und die höchste Position unter den Einnahmen der Haushalte von ländlichen Gemeinden einnahm.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16