https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.32
Den Gegenstand der Überlegungen ist die Instanz des Rückfalls im Straf- gesetzbuch von 1932. Den für das Thema des Artikels wesentlichen Ausführungen geht die kurze Charakteristik der Gestaltung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von rückfälligen Tätern in den Arbeiten der Kodifikationskommission voraus, die zum Zwecke der Vereinheitlichung der Strafgesetzgebung nach der Erlangung der Unabhängigkeit durch Polen im Jahre 1918 einberufen wurde. Analysiert werden auch die im Art. 60 des Strafgesetzbuches bestimmten Voraussetzun- gen des Rückfalls und strafrechtliche Konsequenzen der Rückkehr zur Straftat unter Berücksich- tigung der Rechtstheorie und Rechtsprechung.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16