https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.38
Der vorliegende Artikel widmet sich der Thematik der Arbeiten an der Kodifizierung und Vereinheitlichung des polnischen Rechts während des Zweiten Weltkriegs. Dargestellt wird die Situation des römischen Rechts als Wissenschaftsdisziplin und Unterrichts- gegenstand in Polen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, was zum großen Teil auf die sozial- politischen Veränderungen zurückzuführen war, die zu dieser Zeit in unserem Land stattfanden. Das sowjetische Recht, das ein Modell für das sozialistische Zivilrecht war, negierte die für das römische Recht charakteristische Unterscheidung zwischen dem, was öffentlich und dem, was privat war. Die Verneinung der Grundprinzipien des alten Privatrechts war in der gesamten Rechtsgeschichte einzigartig. Seit Mitte 1918 wurde das sowjetische Zivilrecht eigentlich zum öffentlichen Recht. Der Vereinheitlichungsprozess war zwar ein komplexer Prozess, der die Ein- beziehung staatlicher Organe und die intellektuelle Anstrengung von Anwälten erforderte, aber ein Muss. Die Folge der Vereinheitlichung des Zivilrechts war der Verlust der Rechtskraft von fast allen Bezirksbestimmungen der Zivilrechte.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16