Veröffentlicht: 2020-04-16

Zum („Volks“-)Strafrecht im Kontext der Durchführung und Sicherung der Auswirkungen der so genannten Agrarreform aus den ersten Jahren Volkspolens

Anna Stawarska-Rippel Logo ORCID
Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.41

Abstract

Der bisherige Forschungsstand im Bereich des Strafrechts in der ersten Dekade Volkspolens zeugt unumstritten vom schockierenden Ausmaß der Punitivität des Straf- rechts in den Jahren 1944—1955. In Erwartung eines großen sozialen Widerstands während der so genannten Agrarreform, die als das erste und wesentliche Element der Enteignungsaktion aus den ersten Jahren Volkspolens gilt, führten die Volksbehörden die Penalisierung der gegen diese Reform gerichteten Handlungen durch, indem sie sie zu den Verbrechen gegen den Staat, also zu „konterrevolutionären Verbrechen“ zählten. Die merkwürdigste Bestimmung war we-gen des Missverhältnisses zwischen dem Schutzgut und der Strafe Artikel 7 des Dekretes vom 12. Dezember 1944 über die Übernahme von manchen Wäldern als Eigentum der Staatskasse, der die Todesstrafe vorsah, wenn man versuchte, den Übergang von Wäldern und Waldflächen ins staatliche Eigentum zu vereiteln oder zu behindern, oder zu solchen Handlungen anzuregen, die gegen diesen Übergang gerichtet waren, oder zu denjenigen, die darin bestanden, diesen Prozess öffentlich zu loben. Heutzutage besteht kein Zweifel daran, dass ein charakteristischer Bestandteil der Eigentumsumwandlungen, die im Zusammenhang mit der so genannten Agrarre- form standen, die instrumentelle Ausnutzung des Rechts und die Verletzung des (auch des neuen) Rechts waren. Außer Zweifel steht ebenfalls die Tatsache, dass das Dekret über die Durchfüh- rung der Agrarreform gegen die im europäischen Kreis der Rechtskultur festgelegten elementa- ren Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit verstieß.

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Zitierregeln

Stawarska-Rippel, A. (2020). Zum („Volks“-)Strafrecht im Kontext der Durchführung und Sicherung der Auswirkungen der so genannten Agrarreform aus den ersten Jahren Volkspolens. Z Dziejów Prawa, 12, 709–721. https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.41

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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

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