https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.42
Im Artikel wird die Tätigkeit von solchen Abteilungen dargestellt, die die Fälle von Februar bis Juni 1946 im vorläufigen Verfahren prüften. Zum Gegenstand der Ana- lyse wird das Bezirksgericht in Białystok. Die durchgeführten Studien verwiesen darauf, dass es gleichzeitig zwei verschiedene Abteilungen mit einem nahezu identischen Namen gab. Die erste wurde gemäß dem Dekret über das vorläufige Verfahren vom 16. November 1946 geschaffen. Die zweite war ein ordentliches Gericht, aber nur dem Namen nach. Um ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Unabhängigkeitsbewegung zu erhalten, wurden Offiziere und Unteroffiziere in die ordentliche Gerichtsbarkeit versetzt, die als Richter, Staatsanwälte und Laienrichter zur Arbeit in den ordentlichen Gerichten vorübergehend abgeordnet wurden. In Wirklichkeit betra- ten diese Personen aber nicht die Strukturen der Abteilungen für vorläufige Angelegenheiten, die bei den Bezirksgerichten funktionierten, sondern waren direkt dem Justizministerium und tatsächlich der Militärjustiz unterstellt. Diese Abteilung wird vom Autor dieses Beitrags als vor- läufige Zivil-Militärgerichte benannt, weil sie die Merkmale normaler vorläufiger Gerichte mit Militärgerichten sowie Gerichten des Korps der Inneren Sicherheit miteinander kombinierten, die ständig in Bewegung waren und häufig ihren Halteplatz wechselten.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16