https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.44
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Polen nach dem Vorbild der Sowjet- union strukturell umgebaut. Ordentliche Gerichte wurden allerdings auf der Grundlage der poli- tischen Vorschriften der Vorkriegszeit wiederaufgebaut. Die Vorkriegsrichter wurden dort mas- senhaft angestellt, die sich darum bemühten, ihre Unabhängigkeit zu bewahren. In den Zeiten der allumfassenden marxistisch-leninistischen Ideologie und des Vorrangs der Politik vor dem Recht war dies äußerst schwierig. Die Behörden wollten die Existenz einer von ihrem Einfluss un- abhängigen Justiz nicht tolerieren. Ohne über eigene Rechtskräfte zu verfügen, wurde versucht, die Charaktere der Richter zu beugen. Sie wurden einer politisch-ideologischen Indoktrination unterzogen. Als dies nicht zu den zufriedenstellenden Ergebnissen führte, wurde beschlossen, die Richter aus der Vorkriegszeit gegen die „Richter des neuen Typs“ auszutauschen, die im Geiste des Gehorsams gegenüber den Behörden in den unter der Schirmherrschaft des Justizmi- nisteriums funktionierenden Rechtsschulen erzogen wurden. Der Personalaustausch erfolgte in den Jahren 1950—1954, indem das Verfassungsrecht manipuliert wurde, die Methode der „Ver- waltungsvertreibungen“ angewendet wurde, ohne auf die moralischen und ethischen Prinzipien, die Qualität der Rechtsprechung und das Wohl der Bürger zu achten. Dies geschah unter dem heuchlerischen Deckmantel von den Parolen der „Demokratisierung der Justiz“.
Dateien herunterladen
Zitierregeln
Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16