https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.45
1944 erließ die neue „Volksregierung“ in Polen ein Dekret zur Durchfüh- rung der Agrarreform. Die Übernahme von Landgütern verstieß oft gegen die Bestimmungen dieses Rechtsakts. Nach Stalins Tod begannen die rechtswidrig enteigneten Personen im Zuge des politischen „Tauwetters“ nach der Rückgabe ihres Landgutes zu verlangen. Das verabschie- dete Gesetz von 1958 hob diese Versuche auf und legalisierte alle auch rechtswidrigen Landgu- tenteignungen durch den Staat. Die Umstände des Inkrafttretens des Gesetzes zeigen deutlich, dass sein Zweck darin bestand, den Grundbesitzern letztendlich das Recht auf alle Ansprüche an den Staat zu entziehen. Bis heute blockiert dieses Gesetz die Versuche, solche Landgüter zu reprivatisieren, die auf Grund des Dekrets zur Agrarreform rechtswidrig übernommen wurden.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16