https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.46
Der im Jahre 1960 veröffentlichte Entwurf des polnischen Zivilgesetzbu- ches wurde öffentlich diskutiert. Die sechsmonatige Diskussion war ein großes organisatorisches Unterfangen, an dem eine große Gruppe von Bürgern erfolgreich beteiligt war, nicht nur im Be- reich der juristischen Ausbildung. Ein besonderes Verdienst bei der Organisation der Diskussion fiel auf die Vereinigung polnischer Rechtsanwälte, deren Zweige sich viel Zeit und Mühe der Organisation zahlreicher Debatten widmeten und so ein äußerst umfangreiches Diskussionsma- terial sammelten. Obwohl die öffentliche Debatte teilweise nur einen Fassadencharakter aufwies und nicht immer einen entscheidenden Einfluss auf den Inhalt des Projekts hatte, führte dies dazu, dass der künftige Kodex für alle Bürger eine Angelegenheit wurde. Die vorgeschlagenen Lösungen des Zivilrechts wurden in journalistischen Wochen und Tageszeitungen, im Rundfunk und Fernsehen, auf Treffen sozialer Organisationen und sogar in Arbeitsstätten diskutiert. Die- ser allgemeine Diskussionsumfang ist in der Debatte über das Familienrecht, die auf die große Mehrheit der Diskussionsteilnehmer gerichtet war, viel besser sichtbar. Die Strukturen des Erb- rechts — zum Teil sehr kompliziert — interessierten hauptsächlich Juristen. Der Artikel fasst die Ergebnisse dieser Volksbefragungen zu den Bestimmungen des Erbschaftsrechts zusammen, die im Entwurf des Zivilgesetzbuches von 1960 enthalten sind.
Dateien herunterladen
Zitierregeln
Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16