https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.51
Der Artikel präsentiert die Hintergründe der Einführung des Verbrechens des Landesverrats in das Strafgesetzbuch von 1969. Wegen sowjetischer Vorbilder und Art. 79 Abs. 2 der Verfassung der Volksrepublik Polen von 1952 war dieser Aspekt einer der Haupt- motive für Überlegungen über das sozialistische materielle Strafrecht der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Die dargestellte Entwicklung der Ansichten in diesem Bereich hat gezeigt, dass sie sich zusammen mit den weiteren politischen Erschütterungen von 1950—1969 geändert haben. Die Fälle von Józef Światła oder Paweł Monat stellten eine echte Bedrohung für die kommunisti- schen Behörden dar, deshalb war ihre Bekämpfung — auch auf legislativer Ebene — eine der Prioritäten bei der Kodifizierung des Strafrechts der Volksrepublik Polen.
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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16