Ethische Prinzipien in der Publikationspraxis

Ethische Prinzipien in der Publikationspraxis
Die ethischen Prinzipien, die sich an die Redaktion, Autoren und Gutachter der Zeitschrift „Wortfolge / Szyk Słów” richten, wurden in Anlehnung an die Empfehlungen des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics COPE) erarbeitet, die aus dem Dokument Code of Conduct and Best Practice Guidelines for Journal Editors stammen. Alle zur Publikation gemeldeten Texte werden im Hinblick auf diese ethischen Prinzipien, Redlichkeit, wissenschaftlichen Wert und Nutzen hin überprüft.

I. PFLICHTEN DER AUTOREN

1. Die Autoren sind dazu verpflichtet, nur eigene Originaltexte zur Publikation zu melden. Falls sie Behauptungen, Forschungsergebnisse und Daten anderer Personen verwenden, sollten die übernommenen Textpassagen mit einem bibliographischen Hinweis versehen und/oder in Anführungszeichen gesetzt werden. Solche Fehlverhalten wie Plagiat oder Datenfälschung sind unzulässig.

2. Der Autor, der seinen Text zu Publikation meldet, ist dazu verpflichtet, den Beitrag der einzelnen Personen zum Entstehen und Verfassen des Textes zu vermerken. Die Autorschaft ist nur auf diejenigen Personen zu beschränken, die tatsächlich zum Entstehen des eingereichten Textes (zur Erarbeitung der Konzeption, Durchführung von Forschungen und Interpretation von Ergebnissen) auf bedeutende Art und Weise beigetragen haben. Alle, die zum Verfassen des Textes einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, sollten vom Autor, der den Text zur Publikation meldet, als Mitautoren genannt werden. Ghostwriting (dies liegt vor, wenn eine Person, deren Beitrag zur Entstehung des Textes bedeutend war, als Mitautor nicht genannt wird) und Guest Autorship (dies liegt vor, wenn eine Person, deren Beitrag zur Entstehung des Textes gering war oder überhaupt nicht beteiligt war, als Mitautor erwähnt wird) sind Beispiele für wissenschaftliche Unredlichkeit, werden als unethisch und inakzeptabel betrachtet.

3. Der Autor ist dazu verpflichtet, seine Forschungen redlich und glaubwürdig zu beschreiben sowie seine Forschungsergebnisse objektiv zu interpretieren. Der Autor muss überdies immer die entsprechende Forschungsliteratur angeben, die er herangezogen hat.

4. Der Autor ist dazu verpflichtet, alle Quellen der Finanzierung und Unterstützung anzugeben, die mit dem Verfassen des Textes verbunden waren.

5. Der Autor sollte keine Texte veröffentlichen, in denen dieselben Forschungen in mehr als einer Zeitschrift, einer Monographie oder einem Sammelband beschrieben werden. Die
Einreichung desselben Textes zur Veröffentlichung in mehreren Publikationsorganen ist unethisch und unzulässig.

6. Der Autor ist dazu verpflichtet, die aufgezeigten Korrekturen auf jeder Etappe des Redaktionsprozesses zu berücksichtigen, dies betrifft vor allem diejenigen Korrekturen, die in den externen Gutachten empfohlen wurden.

7. Der Autor muss die Autorenkorrektur seines Textes gemäß den Richtlinien der Redaktion zu dem von der Redaktion festgelegten Termin vornehmen.

8. Falls der Autor wesentliche Fehler oder Unstimmigkeiten im veröffentlichten Text bemerkt, ist er dazu verpflichtet, die Redaktion darüber unverzüglich zu informieren, um den Text zurückzuziehen oder Errata zu veröffentlichen.

II. PFLICHTEN DER REDAKTION

1. Die Redaktion entscheidet darüber, welche der eingereichten Texte veröffentlicht oder abgelehnt werden, sie ist auch für alle Inhalte der Zeitschrift verantwortlich. Bei der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Textes sind folgende Aspekte zu beachten: die wissenschaftliche Relevanz des eingereichten Textes, dessen Originalität, Transparenz und Übereinstimmung mit dem thematischen Profil der Zeitschrift sowie die rechtlichen Regelungen im Bereich der Verleumdung, des Urheberrechts und Plagiats.

2. Die eingereichten Texte werden objektiv und sachlich im Hinblick auf ihren Inhalt beurteilt, ohne dabei auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Konfession oder politische Überzeugungen von Autoren zu achten.

3. Die Redaktion befolgt das Prinzip der Vertraulichkeit, d.h. sie leitet an Dritte keine Informationen über die eingereichten Texte weiter. Die Ausnahme bilden: Autor/en des Textes, Gutachter, redaktionelle Berater (z.B. Sprachkorrektoren) und Herausgeber.

4. Die Redaktion darf unveröffentlichte Texte bzw. deren Textpassagen in eigenen Forschungen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Autors verwenden.

5. Die Redaktion wirkt allen Interessenkonflikten entgegen und strebt danach, gerechte und sachliche Gutachten zu gewährleisten.

6. Damit der Autor bei der Begutachtung von Texten anonym bleibt, entfernt die Redaktion alle Daten, die seine Identifikation ermöglichen würden.

7. Damit die externen Gutachter anonym bleiben, entfernt die Redaktion ihre Daten aus dem Gutachtenformular.

8. Die Redaktion, die das Prinzip der wissenschaftlichen Redlichkeit und Ehrlichkeit überwacht, strebt danach, solche Fälle wie Plagiat, Ghostwriting und Guest Authorship zu unterbinden. Falls ein Fehlverhalten im Bereich der wissenschaftlichen Redlichkeit und Ehrlichkeit auftritt, ist die Redaktion dazu verpflichtet, dieses aufzudecken und die zuständigen Behörden (Einrichtungen, bei denen die Autoren angestellt sind, wissenschaftliche Gesellschaften u.a.) zu benachrichtigen, um entsprechende Maßnahmen gemäß dem geltenden Recht zu ergreifen.

III. PFLICHTEN DER GUTACHTER

1. Der Gutachter unterstützt die Arbeit der Redaktion, wenn diese darüber entscheidet, ob eingereichte Texte angenommen oder abgelehnt werden; die Empfehlungen des Gutachters sollten auch dem Autor helfen, die wissenschaftliche Qualität des eingereichten Textes zu erhöhen.

2. Jeder zur Publikation gemeldete Beitrag wird von zwei unabhängigen externen Gutachtern beurteilt. Das Double-Blind-Verfahren gewährleistet, dass der Autor und die Gutachter ihre Identität nicht kennen.

3. Der Gutachter ist dazu verpflichtet, ein Gutachten zum festgelegten Termin zu erstellen. Falls es ihm an Zeit oder entsprechenden Kompetenzen fehlt, ist er dazu verpflichtet, die Redaktion ohne Verzug darüber zu informieren, dass er nicht in der Lage ist, den Termin einzuhalten oder ein Gutachten zu erstellen. In diesem Falle beruft die Redaktion einen anderen Gutachter.

4. Der Gutachter ist zur vollen Vertraulichkeit im Bereich der ihm zur Begutachtung anvertrauten Texte verpflichtet, die nicht mit Dritten besprochen oder konsultiert werden dürfen.

5. Der Gutachter ist dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten Texte objektiv und sachlich zu beurteilen, wobei er sich an die ethischen Prinzipien halten und entsprechende wissenschaftliche Argumente anführen sollte. Die Kritik des Textautors aus privaten Gründen wird als unangemessen betrachtet.

6. Der Gutachter darf die begutachteten Texte nicht für seine eigene wissenschaftliche Tätigkeit nutzen. Er sollte auch nicht solche Texte beurteilen, bei denen ein Interessenkonflikt mit dem Autor vorliegen könnte.

7. Der Gutachter muss die Redaktion über seinen Verdacht der wissenschaftlichen Unredlichkeit (Ghostwriting, Guest Authorship, Plagiat bzw. Autoplagiat) informieren. Zu diesem Zweck sollte er auf die entsprechende(n) Textpassage(n) hinweisen.

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