https://doi.org/10.31261/ZDP.2020.20.09
Im Herbst 1716 fand in Krakau ein großer Prozess gegen den Anführer von Beskiden-Räubern, Adligen Antoni Złotkowski und seine Gefährten statt. Einer der Angeklagten war Mikołaj Puchalski, der zusammen mit Złotkowski festgenommen wurde. Während des Kra- kauer Prozesses wurde ihm allerdings die Teilnahme an Raubüberfällen nicht nachgewiesen und er konnte deswegen nicht verurteilt werden. Es ist ebenfalls bekannt, dass dies nicht der einzige Versuch war, ihn vor Gericht zu stellen. Wahrscheinlich wurde er schon zuvor verhaftet und im Schlossgefängnis in Nowy Wiśnicz inhaftiert, aber auch damals lagen nicht genügend Beweise gegen ihn vor. Zum dritten Mal wurde Puchalski im April 1717 vor Gericht gebracht. Es war wieder das Strafgericht der Stadt Nowy Wiśnicz. Diesmal wurde er (vor allem aufgrund seiner eigenen Aussagen) der Teilnahme an mehreren Raubüberfällen überführt und zur Enthauptung und Vierteilung verurteilt. Das im Laufe des letzten Prozesses gesammelte Beweismaterial lässt vermuten, dass auch frühere Verhaftungen von Puchalski nicht grundlos waren. Wenn er auch nicht aktiv an Raubüberfällen teilnahm, so kommt es wahrscheinlich vor, dass er schon damals mit der kriminellen Welt verbunden war. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Richter, die über sein Schicksal entschieden, keine voreiligen Schlüsse zogen und die Notwendigkeit erkannten, die Schuld des Angeklagten nachzuweisen.
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Bd. 13 (2020)
Veröffentlicht: 2021-08-11