Veröffentlicht: 2020-04-16

Gerichts- und Strafvorgesetzter als Disponent eines Feldgerichts in der Polnischen Armee in den Jahren der Kriege um die Grenzen der Republik Polen 1918—1921

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Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.26

Abstract

Die Institution des Gerichts- und Strafvorgesetzten, die im Systemmodell der Feldjustiz der Polnischen Armee von 1918 bis 1921 präsent war, wurde aus den Auditoriaten der Teilungsarmeen übernommen. Die Befehlshaber der Einsatzverbände (der Armee oder der Fronten) fungierten als Gerichts- und Strafvorgesetzte für alle Gerichte, die sich in den Kom- mandos großer Einheiten oder in ihrem Einsatzgebiet befanden, für den Personenstatus einer 

Einsatzverbände und der Zivilbevölkerung im Einsatzgebiet. Der Befehlshaber eines Einsatz- verbandes, einer Einsatzgruppe oder eines Etappendistrikts konnte von dem ihm unterstellten Rechtsreferenten oder dem Befehlshaber einer großen Einheit, in der er ein Gerichts- und Straf- vorgesetzter war, verlangen, dass jeweils ein Vorverfahren oder ein Ermittlungsverfahren in je- der Sache eingeleitet wird. Er hatte auch das Recht darauf, gefällte Urteile von Feldgerichten zu genehmigen oder abzulehnen, und im kritischen Moment des Krieges von 1920 auch das Recht darauf, Gerichtsstrafen gegen Offiziere und Soldaten der Polnischen Armee selbststän- dig zu gestalten. Gerichts- und Strafvorgesetzte vertraten die Gerichte zweiter Instanz bei der Überprüfung von Gerichtsurteilen, und die Ausstattung von Militärkommandanten mit diesen Befugnissen war durch die Notwendigkeit bestimmt, die Befolgung von Befehlen durchzuset- zen und die Militärdisziplin zu gestalten. Die Praxis der Feldgerichte zeigt, dass Gerichts- und Strafvorgesetzte auf der Einsatzebene ihre Gerichtsbefugnisse durch gerichtliche und rechtli- che Abteilungen wahrnahmen und die ihnen vorgelegten Gutachten der Militäranwälte wurden anerkannt und respektiert. Die Rechtsreferenten spielten eine Vermittlungsrolle zwischen der Führung der Feldgerichtsbarkeit des Oberkommandos der Polnischen Armee, den Befehlshabern von Einsatzverbänden und den Feldgerichten vor Ort sowie sorgten für die rechtliche Seite in der Führung der Armee und Etappen. Dieses Justizsystem „im Feld“ erwies sich trotz periodischer Schwierigkeiten in den Jahren des Krieges um die Grenzen der wiedergeborenen Republik Polen als erfolgreich.

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Zitierregeln

Kania, L. (2020). Gerichts- und Strafvorgesetzter als Disponent eines Feldgerichts in der Polnischen Armee in den Jahren der Kriege um die Grenzen der Republik Polen 1918—1921. Z Dziejów Prawa, 12, 435–458. https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.26

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Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

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