Veröffentlicht: 2020-04-16

Politische und kriminelle Annahmen des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1969 und deren praktische Umsetzung in den Jahren 1970—1980

Mirosława Melezini Logo ORCID
Rubrik: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.50

Abstract

Den Gegenstand der Ausführungen bildet die Frage der Realisierung der politischen und kriminellen Annahmen des Strafgesetzbuches von 1969 in der Praxis der Justiz in den Jahren 1970—1980. Als Ausgangspunkt für die Analyse gelten die durch das Strafgesetzbuch von 1969 angenommenen kriminalpolitischen Ideen, d.h. die Aufteilung von Verbrechen und die Polarisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie das damit verbundene Streben danach, den Umfang der Anwendung der kurzfristigen Freiheitsstrafe einzuschränken. In diesem Zusammenhang werden in den weiteren Überlegungen die gesetzlichen Lösungen erörtert, die der Umsetzung der durch das Strafgesetzbuch angenommenen Annahmen dienen sollten, sowie es wird auf die wichtige Rolle der Richtlinien der Justiz und der Gerichtspraxis bei der Ge- staltung der aktuellen strafrechtlichen Politik hingewiesen, die durch den Obersten Gerichtshof verabschiedet wurden. Die Erkenntnisse dienten als Grundlage dafür, die politisch-kriminellen Annahmen des Strafgesetzbuches von 1969 mit der Gerichtspraxis zu konfrontieren. Zu diesem Zweck wird Folgendes bestimmt: Struktur von strafrechtlichen Maßnahmen für Straftaten, die wegen der öffentlichen Klage gefahndet wurden, Ausmaß der absoluten Haftdauer in den Jahren 1970, 1975 und 1980, Auswirkungen der umgesetzten Strafpolitik in Form des Ausmaßes der Ge- fängnispopulation in den Jahren 1970—1980. Das dargestellte Bild der Praxis erlaubt es, einige Schlussfolgerungen zu formulieren. Es stellt sich nämlich heraus, dass die Idee der Polarisierung der Verantwortlichkeit und der damit verbundene Wunsch, die Anwendung der absoluten Frei- heitsstrafe zugunsten Strafen ohne Freiheitsentzug wesentlich einzuschränken, nicht realisiert wurde. Infolge der Beseitigung der kürzesten Strafen (bis zu 3 Monaten) und der Einschränkung der Anwendung von kurzfristigen Freiheitsstrafen kam es zur erheblichen Verlängerung von ver- hängten Freiheitsstrafen. Das Ergebnis der durchgeführten Strafpolitik war eine sehr große Ge- fängnispopulation, was den übermäßigen repressiven Charakter der Strafpolitik bestätigte.

Dateien herunterladen

Zitierregeln

Melezini, M. (2020). Politische und kriminelle Annahmen des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1969 und deren praktische Umsetzung in den Jahren 1970—1980. Z Dziejów Prawa, 12, 895–912. https://doi.org/10.31261/ZDP.2019.20.50

Zitiert von / Teilen

Bd. 12 (2019)
Veröffentlicht: 2020-04-16


ISSN: 1898-6986
eISSN: 2353-9879

Verlag, Organisation
Wydawnictwo Uniwersytetu Śląskiego | University of Silesia Press

Diese Website verwendet Cookies für den ordnungsgemäßen Betrieb. Um die Plattform vollständig nutzen zu können, müssen Sie Cookies akzeptieren.