Aus dem Lesen der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (Art. 47–52) und der Kirchenkonstitution Lumen gentium (Art. 11) tritt ein ganzheitliches Bild der Ehe hervor, das immer noch in Erstaunen versetzt wegen seines Reichtums an theologischen (personalethischen, kirchlich-gemeinschaftlichen, sowie soteriologischen) Inhaltes. Mit Vorbedacht konzentriert sich die eheliche Doktrin heute auf die Formel: „intima communitas vitae et amoris” (Ehe), dessen spezifische Kulmination die „ecclesia domestica” (christliche Familie) ist. Eine Brücke, die semantische Gebiete der beiden Realitäten einander klammert, ist der Begriff des Ehe-Bundes („foedus”). Eben solche pastorale Wahrheit über die Ehe beabsichtigte die Codex-Reformkommission abzugeben. Es ist zu bestätigen, dass die Anwendung der traditionellen römischen Formel: „consortium totius vitae” zusammen mit dem „matrimoniale foedus” vollkommen begründet ist. Durchforschung des Prozesses der Kodifizierung gibt einen Grund zu behaupten, dass um das Wesen der Ehe besser zu identifizieren – im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Sich-Schenken der Brautleute zur Verwirklichung der natürlichen Zwecke, das Wohl der Ehegatten und die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaften – scheint es zutreffend zu sein, nicht nur den Sinn vom „consortium”- Begriff zu ergründen, sondern auch vom „communio”- Begriff.
Pobierz pliki
Zasady cytowania
Tom 38 Nr 2 (2005)
Opublikowane: 2021-02-10