Aus den päpstlichen Lehren der letzten zwei Jahrhunderte geht hervor, dass man um von demokratischen Standards und einem Rechtsstaat sprechen zu können, eine Vielzahl von Angelegenheiten aus dem Bereich der philosophischen Anthropologie sowie der Werte- und Kulturphilosophie berücksichtigen muss. Das Programm zur Erneuerung des gesellschftlichen Lebens darf sich auch in unserem Land nicht allein auf gewisse technische Lösungen im Bereich der Soziologie, Politik und Ökonomie beschränken, denn hierbei geht es um den Menschen als Ganzes, dessen körperlich-geistiges Dasein von der Gesellschaft die Möglichkeit einer allseitigen Entwicklung fordert.
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Vol. 36 No. 1 (2003)
Published: 2003-06-30

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