Die Kirche in Polen hat sich nach der Aufteilung des Landes (1772-1795) in einer ganz neuen Gesetzesordnung zu recht finden müssen. Der österreichische Teil Polens gehörte nach den Jahren 1772 und 1795 zum habsburgischen Königreich Galizien und Lodomerien. Unter der Herrschaft des Kaisers Joseph II (1780-1790) erreichte der josephinische Reformkatholizismus seinen Höhepunkt, d. h. die vom Kaiser erlassenen Gesetze (ungefähr 2000) hatten nun ihre Gültigkeit für die Kirche. Hauptziel des Artikels war die Vorstellung der Staatskirchenpolitik des Josephinismus der Jahre 1780-1790. Obwohl die Gesetze für die ganze Monarchie galten, war in den verschiedenen Ländern die Anwendung anders als sich dies der Kaiser wünschte. Die Realisierung der reformischen Verordnungen war abhängig vom Engagement der Landesbehörden und von der Nichtunterwerfung einiger Priester und Bischöfe.
Der Inhalt des Artikels beruht auf zwei thematischen Blöcken:
1. Bau der Staatskirche: Die Kirche in der Denkart des Kaisers und anderer Baumeister dieser Politik, Entscheidungen der materiellen Basis (Konfiszierung und Kontrolle der Kirchengüter), die Stellung der Jurisdiktion des Papstes und der Bischöfe in der habsburgischen Monarchie.
2. Josephinischen Pfarreien: Pfarrnetz und Reformen der Benefizienbesetzung, Seelsorge und Gottesdienste mußten nach dem Staatsgesetz ausgeübt werden.
Der Autor wollte durch die Analyse der Gesetze dieser Zeit aufzeigen, was die Direktiven und Auswirkungen dieser Verordnungen für die Kirche im Königreich Galizien und Lodomerien bedeuten. Der Artikel ist ein Eintritt zur Thematik seiner Forschungen über die Kirche in diesem österreichischen Land, nach der Polenteilung am Ende des XVIII Jahrhunderts.
Pobierz pliki
Zasady cytowania
Licencja

Utwór dostępny jest na licencji Creative Commons Uznanie autorstwa – Użycie niekomercyjne – Bez utworów zależnych 4.0 Międzynarodowe.
Tom 29 (1996)
Opublikowane: 31.12.1996

Utwór dostępny jest na licencji Creative Commons Uznanie autorstwa – Użycie niekomercyjne – Bez utworów zależnych 4.0 Międzynarodowe.