Opublikowane: 31.12.1981

Kodeksowa koncepcja formacji kandydatów do kapłaństwa

Stanisław Bista

Abstrakt

Um die Problematik der Priesterformation in der Auffassung des Gesetzbuches des Kanonischen Rechtes, bekanntgegeben im Jahre 1983 durch den Papst Johannes Paulus II, richtig zu verstehen, muss an erster Stelle auf die im Gesetzbuch erfasste Konzeption des Ortes ihrer Formation, dh. auf die im Gesetzbuch erfasste Konzeption des Priesterseminars geachtet werden. Diese Konzeption unterscheidet sich entschlossen von der Konzeption des vorherigen Gesetzbuches. Das neue Gesetzbuch rechnet nämlich die Priesterseminare den Rechtspersonen zu, die den Charakter einer „Personengemeinschaft” haben. Auf diese Weise ist das Gesetzbuch von der sachlich — institutionellen Konzeption des die Seminars abgegangen, die durch das bisherige Recht vertreten war, das die Seminare den Gegenstandskomplexen, dh. den Institutionen, anders gesagt den Gütern der sog. Öffentlichen Wohlfahrt, zugerechnet hat.
Das Seminar verwirklicht sich gemäss dem neuen Gesetzbuch als Gemeinschaft der Gläubigen durch alle Personen, die diese Gemeinschaft bilden, dh. sowohl durch die Verwaltung des Seminars und das Professorenkollegium, wie auch durch die Alumnen selbst. In der Perspektive des Gesetzbuches also, erscheint das Seminar als eine Formationsgemeinschaft, die auf Grund der Beteiligung und geteilten Verantwortlichkeit durch vereinigte Bemühungen alle ihre Mitglieder bildet. Das ist also eine „Gemeinschaft der Lehrer und der Lernenden”.
Das neue Gesetzbuch entwirft ebenfalls die Grundrichtungen der Seminarformation. Dies sind:
— die Unterordnung des gesamten Formationsprozesses der Erziehung zur Gemeinschaft;
— die organische Bildung aller drei Formationsfolgen, dh. der geistigen, intellektuellen und pastoralen Formation;
— eine starke nachdrückliche Betonung des Problems der Inkulturation, dh. Anpassung der Formationsprogramme den Kultureigentümlichkeiten des betreffenden Landesgebietes und sogar der einzelnen Partikularkirche;
— die Beteiligung der Alumnen am Formationsprozess.
Die erwähnten Grundrichtungen der Seminarformation zeigen, dass die Vorstellung dieser Formation im Gesetzbuch neue und zugleich weite Perspektiven ihrer Verwirklichung schafft. Dies bezieht sich insbesondere auf die Erziehung zur Gemeinschaft, organisch verbunden mit der Konzeption des Priesterseminars als Gemeinschaft der Lehrer und der Lernenden. In dieser Konzeption stecken nämlich grosse Möglichkeiten schöpferischer und dynamischer Gestaltung des Formationsprozesses der zukünftigen Priesterkader. Das ist also eine erteilte Möglichkeit, aber auch zugleich eine auferlegte — auferlegt allen, die diese Gemeinschaft bilden, angefangen vom Rektor des Seminars, durch seine Mitarbeiter in allen drei Seminarformationsfolgen und zuletzt den Alumnen. Die zweite Pilgerfahrt von Johannes Paulus II in seine Heimat — seine Voraussetzungen — wird wohl so manche Anregung zur Verwirklichung dieser Aufgabe im Kontext des Lebens und der Tätigkeit der Kirche in Polen schaffen.

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Zasady cytowania

Bista, S. (1981). Kodeksowa koncepcja formacji kandydatów do kapłaństwa. Śląskie Studia Historyczno-Teologiczne, 14, 165–173. Pobrano z https://journals.us.edu.pl/index.php/ssht/article/view/21964

Tom 14 (1981)
Opublikowane: 31.12.1981


ISSN: 0137-3447
eISSN: 2956-6185

Wydawca
Instytut Gość Media/Księgarnia św. Jacka

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