Published: 2003-06-30

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Das Gesetz zur Übernahme von Kirchengütern – ein Anschlag auf das Ordensleben in Polen?

Agata Mirek

Abstract

Nach der Festigung ihrer Herrschaft im Jahre 1949, änderte die kommunistische Regierung mit dem Dekret vom 5. August manche Bestimmungen des Rechts der freien Vereinsbildung und stellten damit auch die rechtliche Grundlage für die Existenz von Orden und Ordensgemeinschaften in Polen infrage.
Unter Androhung der Auflösung und des Verbots ihrer Tätigkeit bei Nichtachtung der staatlichen Forderungen, zwang man die Orden Gesuche auf die rechtliche Regelung ihrer Existenz einzureichen. Infolge dieses Gesetzes war auch die in Zivilkleidung tätige Gemeinschaft der Töchter der Jungfrau Maria (1891 von H. Koźmiński in Zakroczym für die Arbeit in Städten gegründet), die bei den Staatsbehörden unter der Bezeichnung Lehr- und Erziehungsgesellschaft „Caritas” auftrat, in ihrer rechtlichen Existenz bedroht. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 6.3.1950 über die Beschlagnahme von Ordensgütern, besaßen die Behörden unbegrenzte Möglichkeiten der Ingerenz und eigenmächtigen (obwohl im Namen des geltenden Rechtes) Übernahme von Immobilien und Grundbesitz der Ordensgemeinschaft. Die Beschlagnahme dieses Grundbesitzes war nur ein Teil aller geplanten Maßnahmen zur Vernichtung der Orden und Ordensgemeinschaften in Polen.

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Mirek, A. (2003). DAS GESETZ ZUR ÜBERNAHME VON KIRCHENGÜTERN – EIN ANSCHLAG AUF DAS ORDENSLEBEN IN POLEN?. Silesian Historical and Theological Studies, 36(1), 168–179. Retrieved from https://journals.us.edu.pl/index.php/ssht/article/view/19351

Vol. 36 No. 1 (2003)
Published: 2003-06-30


ISSN: 0137-3447
eISSN: 2956-6185

Publisher
Instytut Gość Media/Księgarnia św. Jacka

Licence CC Creative Commons License

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