Wenn die Grundentscheidung nicht immer die Ganzheit der menschlichen Existenz logisch und eindeutig einordnen zu lassen vermag, so darf auch die moralische Bewertung des menschlichen Verhaltens nicht nur von ihr, sondern auch von einzelnen, objektiv betrachteten Taten, abhängen. Zweifellos, der Theorie der Grundentscheidung geht es darum, Eindimensionalität des sittlichen Aktes zu überwinden und dieser als ganzheitliche Struktur, in der sowohl objektive wie auch subjektive Momente der Sittlichkeit erfasst worden sind, zu besinnen. Hier liegt auch der Grund dafür, dass die Transzendentalität und Kategorialität des sittlichen Aktes, als für sich einander komplementären Ausdrucksweisen des moralischen Dynamismus der menschlichen Person, anzusehen sind. Es muss jedoch auch daran gedacht werden, dass jeder Mensch eine bestimmte, ontologische Struktur innehat, auf die sich die Wirkungsstruktur der menschlichen Vorgänge stützt. Das bedeutet, dass die rechtmässigen anthropologischen und metaphysischen Voraussetzungen für die Grundentscheidung, ihr legitimes Verständnis und berechtigte praktische Anwendung im moralischen Leben, implizieren sollen. Wenn jedoch die christliche Moral, allein im Bereich der Grundentscheidung eingeschlossen und auf sie allein reduziert werden sollte, so entstünde eine reale Gefahr, das integrale Wesen der Sittlichkeit, wo der subjektive Moment in den objektiven eingeschrieben wird, verlieren zu lassen. Somit bleibt das Kategoriale des sittlichen Vorgehens des Menschen als Kennzeichen zur Bewertung der Grundentscheidung: ob sie sich fundamental für oder gegen Gott richtet?