Der Artikel stellt einen Versuch der Vorführung der Problematik der gesellschaftlichen Lehre Johannes Paul II während seines ersten Pilgerfahrt-Besuches in Polen.
Die ersten zwei Teile charakterisieren sehr oberflächlich den gesellschaftlichen und geistigen Kontext der päpstlichen gesellschaftlichen Lehren.
Im dritten Teil ist die gesellschaftliche Problematik vorgeführt. Diese bestimmt einerseits die Person selbst, anderseits — die in der Gemeinschaft der Familie, des Volkes, des Staates lebende Person. Am Ende wurde noch das von Johannes Paul II vorgeschlagene Modell des Zusammenlebens des Staates und der Kirche besprochen.
Die gesellschaftliche Lehre des Papstes beruht auf einer deutlich ausgedrückten Vorstellung des Menschen: geschaffen nach dem Ebenbild Gottes, berufen zum Leben mit Gott. Diese, in der Welt aussergewöhnliche Würde des Menschen, misst eine Reihe ihm zukommenden Rechte bei. Der Papst predigt mit allem Nachdruck das Recht des Menschen auf Leben. Ebenso nachdrücklich betont er das Recht auf Arbeit. Mit diesem steht in Zusammenhang das Recht auf eigenen Boden. Weiter erwähnt er das Recht auf Menschenwürde, auf freie Suche nach Wahrheit, auf Wahrung der Moralnormen, auf Gerechtigkeit, auf Verhältnisse, die den Menschen würdig sind. Den Charakter dieser Rechte schildert der Heilige Vater in folgenden Eigenschaftswörtern: allgemein, unantastbar, unübertragbar. Ausser den Rechten nahm der Heilige Vater ebenfalls die Thematik der Pflichten des Menschen wieder auf.
Viel Aufmerksamkeit schenkt Johannes Paul II in seinem Lehren der Familie. Denn, der Meinung des Papstes nach, wie der Mensch ist, das hängt von der Familie ab. In diesem Fall erscheint die Sorge um den Menschen ebenfalls als Sorge um die Familie. Es ist unzweifelhaft, dass das Ansehen der Familie von dem Ehepaar abhängt. Infolgedessen müssen sämtliche Postulate, die die Leitung der Familie zu ihrem Wohl anstreben, auf das Ehepaar gerichtet werden. Dies tut auch der Heilige Vater. Seine Lehre über die Ehe gründet er auf der Wahrheit über die aussergewöhnliche Würde des Ehestandes. Diese bedingt das Engagement Gottes selbst, der den Charakter dieser Gemeinschaft bezeichnet hat. Mit der so verstandenen Würde des Ehestandes hängt die Anforderung der Beständigkeit, der Unlösbarkeit und der Einheit des Bundes zweier Menschen zusammen. Der Papst bestimmt das Tatigkeitsprogramm zu Gunsten der Familie.
Besonders viel Platz widmet Johannes Paul II in seiner Botschaft in Polen dem Volk. Und dies deswegen, weil, wie er behauptet: der Mensch nicht anders verstanden werden kann, als in der Gemeinschaft, die das Volk ist. Ähnlich, wie dem einzelnen Menschen, stehen der Gemeinschaft gewisse Rechte zu. Dieser Gemeinschaft, die wir als Volk bezeichnen, erkennt der Heilige Vater das Recht auf Dasein, das Recht auf Freiheit, das Recht auf persönliche gesellschaftspolitische Einstellung und das Recht auf Gestaltung der eigenen Kultur sowie Zivilisation an.
Die Lebensweise des Menschen verwirklicht sich ebenfalls durch seine Staatsgemeinschaftsangehörigkeit. Die Lehre des Papstes ist immer auf den Grundgedanken gerichtet, den man kurz auf folgende Weise bezeichnen könnte: Der Staat soll dem Menschen dienen und helfen. Wenn es auf das Zusammenleben des Staates und der Kirche ankommt, erklärt sich Johannes Paul II für Dialog. Von den Gründen, die für die Verständigung mit den Staatsbehörden sprechen (wenn es sich um Polen handelt), zählt der Papst drei auf: 1) Die historische Berechtigungen des polnischen Volkes. 2) Die Schaffung der Bedingungen einer integralen Tätigkeit der Kirche. 3) Die Rücksicht auf die fundamentalen Menschenrechte. Im Dialog des Päpstlichen Stuhles mit den Staaten, erkennt der Heilige Vater eine besondere Rolle der Lokalkirche zu.
Die ganze gesellschaftliche Lehre des Johannes Paul II während des ersten Pilgerfahrt-Besuches in Polen kennzeichnet die Einwurzelung in der christlichen Anthropologie. Sie bleibt ebenfalls im Zusammenhang mit der Lehre des II. Vatikanischen Konzils und der gesellschaftlichen, politischen Situation Polens sowie der moralischen Situation der Polen.