Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 11-27
Iwan Alexandrowitsch Serow ist — nach Felix Edmundowitsch Dserschinski und Lawrienti Pawlowitsch Beria — die wichtigste Figur der sowjetischen Sicherheitsbehörden. Serow war die einzige Person in der Sowjetunion, die sowohl das „zivile“ Komitee für Staatssicherheit (KGB) als auch die militärische Hauptverwaltung für Aufklärung (GRU) leitete. Er ist Autor von Tagebüchern, die er regelmäßig und heimlich fast ein Vierteljahrhundert lang aufgeschrieben hatte. Kurz nach der Veröffentlichung der russischen Fassung (Записки из чемодана. Тайные дневники первого председатёля КГБ, найденные черёз 25 лет после его снерти, 2016) wurden Serows Tagebücher auf Polnisch unter dem Titel Tajemnice walizki generała Sierowa. Dzienniki pierwszego szefa KGB. 1939—1963 [Geheimnisse des Koffers von General Serow. Tagebücher des ersten Chefs des KGB. 1939—1963] herausgegeben (Hrsg. A. Hinsztejn, übersetzt von A. Janowski, J. Cichocki, Verlag REA-SJ sp. z o.o., Konstancin-Jeziorna 2019, 863 S.). Dies ist eine unschätzbare Wissensquelle für Historiker. Der Verfasser des Artikels stützt seine Ausführungen vor allem auf dieses Dokument.
Serow pazifizierte zunächst die östliche Hälfte Polens und die baltischen Staaten, als diese 1939 infolge des Hitler-Stalin-Pakts (Ribbentrop-Molotow) unter sowjetische Besatzung fielen. Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen 1944 pazifizierte er dann ganz Polen auf blutige Weise. Später schickte man ihn nach Deutschland, als im April 1945 Berlin gestürmt wurde. Seine Aufgabe war es, die Anführer des Dritten Reiches tot oder lebendig aufzuspüren, die deutschen Spezialisten für den Bau moderner Rüstungsgüter gefangen zu nehmen und in die Sowjetunion zu bringen sowie die Demontage und den Transport wichtiger Fabriken in die UdSSR zu überwachen. Alle diese Aufgaben erfüllte er ausgezeichnet.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 29-42
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Herausgabe der Zeitschrift „Wojskowy Przegląd Prawniczy“ — einer vor 1939 bekannten und geschätzten juristischen Fachzeitschrift — wiederaufgenommen. Ab 1945 war die reaktivierte Vierteljahresschrift eines der vielen Instrumente der kommunistischen Behörden für den ideologischen Kampf. Die Zeitschrift propagierte einen neuen, revolutionären Ansatz für die Theorie des Rechts und die Praxis der Rechtsprechung. Die in der Zeitschrift „Wojskowy Przegląd Prawniczy“ dargestellten Inhalte richteten sich nicht nur an Militärjuristen, sondern auch an Armeekommandeure und Vertreter des kommunistischen Politapparats, wodurch sie die korrekte Weltanschauung der Leser im Einklang mit der Parteilinie beeinflussten.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 43-63
Zwischen 1950 und 1955 gab es „geheime Sektionen“ in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In der Fachliteratur zu diesem Thema wurden sie gemeinhin als „Geheimgericht“ bezeichnet. Es handelte sich um informelle Einheiten, die für eine besondere Art der Verhandlung von Strafsachen bestimmt waren. Zu Beginn von 1950 wurde eine „geheime Sektion“ auf dem Gebiet des Departements für Richterliche Aufsicht im Justizministerium als ein Organ eingerichtet, das Fälle in erster Instanz entschied. In der zweiten Hälfte des Jahres 1950 wurde eine entsprechende Sektion beim Berufungsgericht in Warschau eingerichtet, und am 1. Januar 1951 wurde die Sektion III in der Abteilung IV beim Woiwodschaftsgericht für die Hauptstadt Warschau eingerichtet, die als Sektion für Rechtssachen von besonderer Bedeutung bezeichnet wurde. Mitte 1951 wurde beim Obersten Gerichtshof eine „geheime Sektion“ als Berufungsinstanz eingerichtet. Zwischen 1950 und 1955 wurden insgesamt 506 Strafsachen gegen 626 Personen auf diese Weise verhandelt. Diese Fälle wurden von Richtern, die das Vertrauen der Partei genossen, unter Beteiligung von Pflichtverteidigern verhandelt, die aus einer vom Zentralkomitee der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei erstellten und genehmigten Liste ausgewählt wurden. Die von den „Geheimgerichten“ verhängten Strafen waren sehr hart — ein Drittel dieser Strafen waren Urteile von 10 Jahren oder mehr; außerdem wurden neun Todesurteile vollstreckt.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 65-78
Der Artikel stellt den Verlauf der Diskussion über das Projekt des Strafgesetzbuches der Volksrepublik Polen von 1969 im Kontext des Ordnungswidrigkeitenrechts dar. Es wurden zwei Fragen analysiert. Die erste war der Einfluss des materiellen Elements einer verbotenen Handlung (soziale Gefährlichkeit) auf die Frage der Abgrenzung der Ordnungswidrigkeit vom Verbrechen. Das zweite Problem war die Einstufung des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder einem anderen Rauschmittel. Die durchgeführten Überlegungen haben gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Verbrechen weniger mit theoretischen, als vielmehr mit ideologisch- politischen Problemen zu tun hatte. Denn für den Fall einer geringfügigen Gefährdung der Gesellschaft durch eine verbotene Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches war die Möglichkeit einer Haftung vor einer anderen Behörde vorgesehen, darunter für eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Mechanismus entsprach dem ideologischen Ansatz des angeblichen Verschwindens — „Aussterbens“ — der Kriminalität im Volksstaat im Zuge der sozialistischen Revolution. Im Gegensatz dazu wurde das Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss nur aus Sorge um die Verurteilungsstatistiken als Ordnungswidrigkeit behandelt und nicht wegen seiner geringen Schädlichkeit (Gefährlichkeit).
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 79-125
Ziel des Artikels ist es, die Ursprünge, Grundlagen der Tätigkeit, Zuständigkeiten und Struktur des Repressionsapparates Volkspolens zu erörtern, welche Rolle zweifellos das Ressort und später das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Resort Bezpieczeństwa Publicznego, RBP; Ministerstwo Bezpieczeństwa Publicznego, MBP) innehatte. Im Artikel werden sowohl Ereignisse aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs dargestellt, die das Schicksal des Landes und der polnischen Gesellschaft für die kommenden Jahre bestimmten und mit menschlichen Tragödien verbunden waren, als auch Ereignisse, die zur Festigung des eingeführten Regimes führten. Der Artikel ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die Situation Polens während des Krieges im Kontext der Umsetzung von Stalins Plänen behandelt, während im zweiten Teil der Prozess des Aufbaus des Repressionsapparats beschrieben wird, sowohl in Bezug auf die Struktur als auch auf die gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Teil steht in thematischem Zusammenhang mit dem Anhang, welcher Beispiele für „Rechtsakte“ enthält, die nicht nur die Tätigkeit des Ressorts regelten, sondern der Gesellschaft auch Verpflichtungen und Strafen auferlegten, einschließlich der Todesstrafe. Diese Akte hatten wenig mit Gesetzeserlassung zu tun; sie widersprachen allen Grundsätzen und Regeln, was aber keine Rolle spielte. Wichtig war, dass jede Handlung auf einer Regel beruhte. Im dritten Teil des Artikels wird die Organisation des Ressorts und seines Nachfolgers auf zentraler und lokaler Ebene dargestellt. Diese Schilderung enthält auch Informationen über die Personen, die die verbrecherische Politik Stalins systematisch und mit vollem Einsatz durchführten. Der Schluss ist eine Zusammenfassung der Position des RBP und später des MBP im Prozess der Versklavung des polnischen Volkes.
Sprache:
PL
| Veröffentlichungsdatum:
07-12-2021
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Abstract
| S. 147-158
Neulich ist die Monografie von Marcin Łyska mit dem Titel Prawo wykroczeń Polski Ludowej[Das Deliktsrecht der Volksrepublik Polen] (Białystok 2020, 136 S.) erschienen. Als Ausgangspunkt für seine Überlegungen nimmt der Autor das Jahr 1918. Dargestellt wird das französische System mit der Dreiteilung von Straftaten (Verbrechen, Vergehen, Verfehlung) sowie das österreichische und das deutsche System. Die polnische Kodifikation des materiellen Deliktsrechts vom 11. Juli 1932 war Ergebnis eines langjährigen wissenschaftlichen Diskurses im Kreise von Mitgliedern der Kodifikationskommission für Strafrecht in der Zweiten Polnischen Republik.
Die Einführung des sozialistischen Modells der Strafverfolgungsgerichtsbarkeit begann mit dem Gesetz vom 20. März 1950. Das Bußgeld- und Strafbefehlsverfahren aus der Vorkriegszeit wurden hingegen unverändert aufrechterhalten. Die endgültige Kodifizierung des Deliktsgesetzes der Volksrepublik Polen erfolgte am 20. Mai 1971. Die Vorschriften einiger der analysierten Gesetze sind noch heute in Kraft. Die dritte Phase der Kodifizierung des Deliktsgesetzes fand bereits zur Zeit der Dritten Polnischen Republik statt.